Unser altes Schankbuch mit Aufzeichnungen ab dem Jahr 1888.
In dieses Schankbuch trug der Wirt den täglichen Bierumsatz feinsäuberlich ein.
Sollte ein Finanzbeamter dies lesen und Unregelmäßigkeiten feststellen: die Ansprüche sollten verjährt sein... ;)